Sie sind selbst Veranstalter
Folgende Pressemitteilung hat die Stadt Moers am 09.03.2007 veröffentlicht:
Damit Osterfeuer Segen bringen – Neue Regeln fürs Brauchtum
Osterfeuer gehören auch in Moers zur guten Tradition. Damit die Flammen segensreicher und geselliger Anlass bleiben, sollten einige Regeln bedacht werden. Erstmals sind Osterfeuer in diesem Jahr auch in der Grafenstadt schriftlich anzuzeigen. Bis spätestens Montag, 2. April, sollte der Antrag bei der Stadt Moers, Ordnungsamt, Unterwallstraße 9, 47441 Moers eingegangen sein. Erlaubt sind auch ausschließlich Feuer zur Brauchtumspflege von Vereinen und Organisationen, in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag. Sie sollten innerhalb weniger Stunden – in der Regel bis Mitternacht – abgebrannt sein. Denn Großfeuer gefährden Nachbarn und Umwelt.
Stapel umschichten und Feuer beobachten
Gartenabfälle gehören nicht in ein Osterfeuer. Um die Umwelt vor unnötigen Schäden zu schützen, dürfen nur Baum und Strauchschnitt verbrannt werden. Abfälle, behandeltes Holz, Reifen, Sperrmüll, Abfälle oder gar Altöl sind nicht erlaubt. Weil Tiere in den Stapeln Unterschlupf suchen, sollte das Holz am Abbrenntag bevor es entzündet wird umgeschichtet worden sein. Auch sollte der Abstand so gewählt sein, dass keine Funken auf Gebäude, Wälder oder öffentliche Flächen überspringen können. Ganz besonders wichtig: Während das Feuer brennt, muss es ständig von einer erwachsenen und selbstverständlich nüchternen Person beobachtet werden. Die hat erst Feierabend, wenn Feuer und Glut vollständig abgebrannt sind.
Für den Fall, dass trotz aller guten Ratschläge, etwas aus dem Ruder läuft, empfiehlt die Feuerwehr mindestens ein Mobiltelefon am Festort bereit zu haben. Wer bei der Vorbereitung zum Beispiel bei den Abständen Zweifel oder anderen Fragen zum Osterfeuer hat, kann sich für Hilfestellungen ebenfalls gern an das Ordnungsamt wenden: Telefon 201-625.
Weiter wurde ein Merkblatt veröffentlicht:
Merkblattfür die Durchführung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer)
Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und keinesfalls der Beseitigung pflanzlicher oder sonstiger Abfälle. Um ein Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Vereinen oder sonstigen Institutionen veranstaltet werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Bei der Durchführung sind die folgenden Regeln zu beachten:
1. Osterfeuer dürfen ausschließlich nur an einem Tag in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel bis Mitternacht) verbrannt sein.
2. Die bestehenden Umweltschutzbestimmungen, insbesondere die Reinhaltung der Luft, sind unbedingt zu beachten. Größe und Umfang des Brauchtumsfeuers sind in einem dem Umweltschutz angemessenen Rahmen zu halten, Gefahren und sonstige Nachteile für die Nachbarschaft sind zu verhindern.
3. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden (kein behandeltes Holz, Reifen, Altöl, Sperrmüll oder sonstige Abfälle).
4. Zu baulichen Anlagen, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Im Zweifelsfall sind die Brennplätze mit der zuständigen Ordnungsbehörde abzustimmen.
5. Das Material darf nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden, damit möglichst weitgehend verhindert wird, dass Tiere in dem Material Unterschlupf suchen.
6. Das Material darf erst am Abbrenntag auf die Feuerstelle gelegt werden. Das Umschichten des Materials ermöglicht es Tieren, die dort Unterschlupf gesucht haben, zu fliehen.
7. Das Brauchtumsfeuer ist während des Brennvorgangs ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
8. Die Veranstaltung eines Brauchtums- bzw. Osterfeuers ist bei der Stadt Moers, Ordnungsamt mindestens 10 Tage vorher anzuzeigen.
Stadt Moers Der Bürgermeister
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